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Arbeitskleidung mit Logo — Steuerlich absetzen 2026

Firmenbekleidung mit Logo ist Betriebsausgabe. Ohne Logo: nur unter bestimmten Bedingungen. Die Regeln für 2026.

Quittung und Taschenrechner neben bestickten Arbeitshemden
50.000+
Veredelte Teile / Jahr
5,0 ★
Google (100+ Bewertungen)
3–5
Tage Lieferzeit
Seit 2013
in Regensburg

Die Grundregel

Arbeitskleidung ist als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie eindeutig beruflich ist und nicht privat getragen werden kann. Der einfachste Nachweis: sichtbares Firmenlogo auf dem Textil.

Ein schwarzes Poloshirt ohne Logo? Privat tragbar → nicht absetzbar. Das gleiche Poloshirt mit gesticktem Firmenlogo auf der Brust? Eindeutig beruflich → absetzbar.

Was ist absetzbar?

  • T-Shirts, Poloshirts, Hemden mit eingesticktem/bedrucktem Firmenlogo
  • Jacken und Softshells mit Logo
  • Schürzen mit Firmenbranding
  • Caps mit Logo
  • Sicherheitskleidung (auch ohne Logo, da zweckgebunden)

Absetzbar als Werbeartikel (Sonderregeln)

  • Bedruckte Textilien für Kunden/Partner: bis 50 € netto pro Empfänger und Jahr pauschal absetzbar als Streuartikel
  • Darüber: namentliche Dokumentation des Empfängers nötig

Nicht absetzbar

  • Kleidung ohne Logo die auch privat getragen werden könnte (Jeans, weiße Hemden, normale Schuhe)
  • Unterwäsche (auch wenn der Arbeitgeber sie stellt)

Veredelung als Teil der Betriebsausgabe

Die Kosten für Stickerei und Druck sind Teil der Gesamtkosten der Arbeitskleidung. Textil + Veredelung = eine Betriebsausgabe. Kein separater Nachweis nötig.

Unser Angebot hilft: Auf der Siluri-Rechnung steht „Firmenbekleidung mit Logo-Veredelung” — das ist buchhalterisch eindeutig.

Buchung und Abschreibung

  • Stückpreis unter 800 € netto (GWG-Grenze 2026): Sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.
  • Stückpreis über 800 € netto: Abschreibung über die Nutzungsdauer (typisch: 1–3 Jahre bei Arbeitskleidung).
  • Sammelposten: Bei Stückpreisen zwischen 250 € und 1.000 € optional als Pool-Abschreibung über 5 Jahre.

In der Praxis: Firmenbekleidung liegt fast immer unter 100 € pro Stück — Sofortabzug.

Vorsteuerabzug

Siluri stellt Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. aus. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ziehen die MwSt. voll ab. Bei der Bestellung: Firma und USt-IdNr. angeben.

Praxisbeispiel

Ein Handwerksbetrieb bestellt:

  • 15 Poloshirts mit Logo-Stickerei: 15 × 28 € = 420 € netto
  • 5 Softshell-Jacken mit Logo-Stickerei: 5 × 65 € = 325 € netto

Gesamt: 745 € netto — vollständig als Betriebsausgabe absetzbar im Jahr der Anschaffung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Für Ihre konkrete steuerliche Situation fragen Sie Ihren Steuerberater.

Firmenbekleidung anfragen → · Preiskalkulator →

Dokumentation: Was Sie aufheben sollten

Für den Fall einer Betriebsprüfung empfiehlt sich eine saubere Dokumentation:

  • Rechnung mit Logo-Hinweis. Unsere Rechnungen weisen „Firmenbekleidung mit Logo-Veredelung” explizit aus — das reicht in der Regel als Nachweis der beruflichen Nutzung.
  • Foto der Kleidung. Ein Foto der fertigen Textilien mit sichtbarem Logo. Sichert den Nachweis auch Jahre später.
  • Bestellliste mit Zuordnung. Welcher Mitarbeiter welches Textil erhalten hat (bei Arbeitskleidung als Sachbezug).
  • Pflegeprotokoll bei Sammelwäsche. Wenn die Firma die Wäsche organisiert: Wäscherechnung aufheben.

Arbeitgeberzuschuss zur Arbeitskleidung

Der Arbeitgeber kann Arbeitskleidung steuerfrei stellen — für den Mitarbeiter ist das kein geldwerter Vorteil, wenn die Kleidung als typische Berufskleidung gilt (§ 3 Nr. 31 EStG). Voraussetzung: Die Kleidung ist durch Logo oder spezielle Ausstattung eindeutig beruflich und wird überwiegend im Betrieb getragen.

Für den Mitarbeiter bedeutet das: Firmenshirt vom Arbeitgeber = kein steuerpflichtiger Sachbezug. Für den Arbeitgeber: voller Betriebsausgabenabzug.

Häufige Fragen

Muss das Logo gestickt sein oder reicht auch Druck? Beides ist steuerlich gleichwertig. Entscheidend ist, dass das Logo dauerhaft auf dem Textil ist — also nicht abnehmbar. Stickerei und Druck erfüllen das gleichermaßen. Ein Ansteck-Pin oder Namensschild reicht nicht.

Was ist mit Schuhen und Zubehör? Sicherheitsschuhe (S1–S3) sind auch ohne Logo absetzbar — sie gelten als zweckgebundene Arbeitskleidung. Normale Sneaker oder Business-Schuhe sind nicht absetzbar, auch nicht mit Logo.

Können Freiberufler Firmenbekleidung absetzen? Ja, unter den gleichen Bedingungen wie Unternehmen. Ein Freelancer mit eigenem Logo auf Poloshirts kann die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Entscheidend: Das Logo muss sichtbar und dauerhaft sein.

Gilt die 50-€-Grenze auch für Mitarbeiter-Kleidung? Die 50-€-Grenze (Streuartikel) gilt nur für Werbegeschenke an Dritte. Arbeitskleidung für eigene Mitarbeiter ist unabhängig vom Stückpreis als Betriebsausgabe absetzbar — solange die Voraussetzungen (berufliche Nutzung, Logo) erfüllt sind.

Alle Preise zzgl. MwSt. Stand: März 2026.

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Autor: Johannes-Maximilian Gottl — Gründer & Inhaber, Siluri Clothing. Textilveredelung in Regensburg seit 2013.
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